Für die Teilnahme am Manchester Terrier Happening 2024

laden Sie sich bitte das Anmeldeformblatt herunter,

füllen es entsprechend aus und senden Sie es an unsere

E-Mail-Adresse: mth2024@web.de

Der Meldeschluss ist der 31.05.2024.

Nach Eingang ihrer Anmeldung erhalten Sie unsere Bankverbindung.

Eine Annahmebestätigung erhalten Sie nach Zahlungseingang.

Eine Zahlung vor Ort ist nicht möglich.

Eine Richteränderung oder vorzeitiger Anmeldeschluss

müssen wir uns vorbehalten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann kontaktieren

Sie uns gerne unter angegebenen E-Mail-Adresse.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen uns

Manchester Freunden eine schöne Zeit.


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Anmeldung MTH 2024.pdf
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Veterinärbestimmungen

 

Vorgaben bezüglich Tollwut:

 

Hunde, die auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden sollen, müssen nachweislich gegen die Tollwut geimpft worden sein, so dass von einem belastbaren Tollwutimpfschutz ausgegangen werden kann. Von einem belastbaren Impfschutz ist auszugehen, wenn die Hunde zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt waren. Seit der Impfung mindestens 21 Tage vergangen sind oder im Falle einer Wiederholungsimpfung die Impfung innerhalb des Zeitraumes durchgeführt wurde, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt und die letzte Tollwutschutzimpfung längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt (die Gültigkeitsdauer ist abhängig von den Zulassungsbestimmungen des Herkunftslandes und beträgt für die meisten in Deutschland und vielen anderen Staaten zugelassenen Impfstoffe 3 Jahre). Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung (Impfausweis) zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:

 

Name und Anschrift des Tierbesitzers, Rasse, Geschlecht und Alter des Tieres sowie Farbe, Art und Zeichnung des Felles. Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes. Die Impfausweise der Hunde werden am Einlass geprüft. Bitte halten Sie die Ausweise bereit.

 


Wichtige Hinweise:

 

Die Aussteller/Besitzer sind für das Wohlergehen der Hunde verantwortlich. Es ist verboten, Hunde Situationen auszusetzen, die für ihr Wohlergehen und ihre Gesundheit gefährlich sein können, wie zum Beispiel Hunde bei sehr kaltem oder heißem Wetter im Auto zu belassen und/oder sie brutal zu behandeln. Eine Verletzung dieser Regelung kann zum Ausschluss von der laufenden Veranstaltung führen. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Vereinsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde zur Veranstaltung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Die Eigentümer der gemeldeten Hunde haften für alle Sach-,Personen- oder Vermögensschäden, die durch Sie oder ihre Hunde angerichtet werden. Der Hund ist auf dem Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen. Begleitpersonen sind vom Teilnehmer über den Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.